Gut wenn man Gewissheit hat …
Die eigenen Vorstellungen und Wünsche in einer Patientenverfügung regeln
Die Patientenverfügung ist eine vorweggenommene Einwilligung in oder Ablehnung von bestimmten ärztlichen Maßnahmen. Sie ist somit ein sehr wichtiges Dokument für einen behandelnden Arzt. Selbst vor Routineeingriffen wie z.B. einer Blinddarmoperation wird danach gefragt.
Mit der Patientenverfügung wird sichergestellt, dass der Wille des Patienten zu einer Behandlung berücksichtigt werden kann, auch wenn dieser in der aktuellen Situation durch ihn selbst nicht mehr geäußert werden kann. Treffen die Formulierungen und Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Behandlungssituation des Patienten zu, ist der behandelnde Arzt juristisch daran gebunden. Sollten die genauen Krankheitsbilder nicht beschrieben sein, so kann der behandelnde Arzt zumindest eine Grundeinstellung, zum Beispiel bzgl. lebensverlängernder Maßnahmen, herauslesen.
Situationen über Sterben und Tod in Gedanken durchzuspielen ist schwer, wenn man gesund ist und sich wohl fühlt. Einerseits, weil es sich hierbei um ein Tabuthema handelt, andererseits, weil Laien die verschiedenen Situationen und davon abhängigen Behandlungen nicht im vollen Umfang kennen. Bei Unsicherheiten sollte man sich beraten lassen, beispielsweise vom Hausarzt, einem Hospizdienst oder einem Notar.
Wer unter schweren Krankheiten leidet, spricht am besten seine behandelnden Fachärzte an, damit auch tatsächlich nach seinem Willen gehandelt werden kann. Bei jungen und gesunden Menschen wird die Patientenverfügung in der Regel allgemeiner formuliert sein als bei einem Patienten, bei dem der Werdegang einer schwerwiegenden Erkrankung bereits absehbar ist. Wichtig ist allerdings, dass die Patientenverfügung eine Richtung vorgibt, und dass die Einstellung des Verfassers zum Thema Krankheit und Sterben für den behandelnden Arzt erkennbar wird.
Diese wichtigen Informationen helfen auch weiter, wenn die Patientenverfügung Widersprüche und Unklarheiten enthält. Gerade bei vorgefertigten Formularen zum Ankreuzen ist das manchmal der Fall (s.u.). Hier muss der behandelnde Arzt den tatsächlichen Willen des Patienten gemeinsam mit den Angehörigen ermitteln. Hat der Patient sich näher zu seinen Wünschen und Wertevorstellungen geäußert, ist das ein wichtiger Hinweis.
Welche Lebensqualität bzw. Einstellung zum Tod oder zum Sterbeprozess war dem Patienten wichtig („ich wünsche menschenwürdig ohne Angst und ohne Schmerzen sterben zu dürfen“)?
Hat er darüber gesprochen, ob er lebensverlängernde Maßnahmen wünscht?
Angehörige und andere vertraute Menschen sollten wissen, wie man über diese Frage denkt. Frühzeitig mit ihnen darüber zu sprechen ist sehr wichtig.
Im Rahmen einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung sollte sich jeder ab einem gewissen Alter damit auseinandersetzen und eine Patientenverfügung aufsetzen, um seine Angehörigen bei dieser schwerwiegenden Entscheidung zu entlasten. Wenn Sie keine Entscheidung treffen, muss Ihr mutmaßlicher Wille erahnt werden. Dies ist für Angehörige eine äußerst schwierige Entscheidung. Somit können Sie zumindest ein wenig vorsorgen, indem Sie eine Art „Behandlungsleitlinie“ vorgeben.
Hilfreiche Vorlagen gibt es zum Bespiel bei der Landesärztekammer oder beim Bundesjustizministerium.
Über ein Notariat kann man sich ausführlich beraten lassen und eine individualisierte Patientenverfügung anfertigen lassen. Dies ist zwar kostenpflichtig, es wird aber zumeist eine Vorsorgevollmacht mit aufgesetzt. Das heißt, eine Person wird als Verantwortlicher zur Durchsetzung des Patientenwillens eingesetzt.
Auch wenn es unangenehm ist: Werfen Sie alle Bedenken und Berührungsängste mit dem Thema über Bord und setzen Sie Ihre eigene Patientenverfügung unbedingt rechtzeitig auf!