Mit Beschluss der Bund-/Länderkonferenz vom 03.03.2021 wurde festgelegt, dass jeder Bürger/jede Bürgerin wöchentlich einen Anspruch auf einen SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest hat, der auch in Arztpraxen durchgeführt werden kann. Die dafür erforderliche Änderung der bundesweit geltenden Testverordnung ist am 09.03.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt rückwirkend zum 08.03.2021 in Kraft (….rückwirkend, aha…..).

Bitte geben Sie uns noch bis zum 15.03. Zeit, um Vorbereitungen treffen zu können (wir können leider nicht rückwirkend planen) – wir werden ab diesem Zeitpunkt für UNSERE EIGENEN PATIENTEN die Testung anbieten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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